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Kommentar: Eine systematische Einordnung der Rechtsfigur und ihrer Funktion sowie die Bestimmung der inhaltlichen Probleme aus der Sicht des 18. Jahrhunderts. Daniel weist in einem ersten Teil Kontroversen über Begriff, Inhalt und Funktion des Gemeinen Rechts bei einzelnen deutschen Juristen des 18.
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Gemeines Recht Eine systematische Einordnung der Rechtsfigur und ihrer Funktion sowie die Bestimmung der inhaltlichen Probleme aus der Sicht des 18. Jahrhunderts Von Andreas Daniel Duncker & Humblot • Berlin. Inhaltsverzeichnis Einführung 17 1. Kapitel
Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften. Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften. ... Diethelm Klippel (Bayreuth), Jan Schröder (Tuebingen) und Reiner Schulze (Muenster) Heft(e) 1/2. Erschienen. Wien 2005: MANZsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung. ISBN. 0250-6459. URL ...
Daniel, Andreas: Gemeines Recht. Eine systematische Einordnung der Rechtsfigur und ihrer Funktion sowie die Bestimmung der inhaltlichen Probleme aus der Sicht des 18. Jahrhunderts. Daniel weist in einem ersten Teil Kontroversen über Begriff, Inhalt und Funktion des Gemeinen Rechts bei einzelnen deutschen Juristen des 18.
14.06.05 Anonymous: Lesenswert zu dem Thema: Andreas Daniel, Gemeines Recht. Eine systematische Einordnung der Rechtsfigur und ihrer Funktion sowie die Bestimmung der inhaltlichen Probleme aus der Sicht des 18.
Gemeines Recht. von Daniel, Andreas: und eine große Auswahl ähnlicher Bücher, Kunst und Sammlerstücke erhältlich auf
Andreas Daniel, Gemeines Recht. Eine systematische Einordnung der Rechtsfigur und ihrer Funktion sowie die Bestimmung der inhaltlichen Probleme aus der Sicht des 18. Jahrhunderts (= Schriften zur Rechtsgeschichte 101). Duncker & Humblot, Berlin 2003. 322 S. (Tilman Repgen), in: ZNR 27 (2005), S. 127–128
Rez. von Andreas Daniel, Gemeines Recht. Eine systematische Einordnung der Rechtsfigur und ihrer Funktion sowie die Bestimmung der inhaltlichen Probleme aus der Sicht des 18. Jahrhunderts, Berlin 2003, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Rom.
Für die europäische Privatrechtsgeschichte bleibt sein Verständnis von nachhaltiger Bedeutung, weil die generelle Identifikation von Gemeinem Recht mit dem Römischen, dem Sächsischen oder anderen Quellen des Rechts problematisch ist und die Aussage, ein bestimmtes Recht habe zu einer Zeit an einem Ort als Gemeines Recht gegolten, nur sinnvoll erscheint, wenn feststeht, was Geltung als ...